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   BVerwG, 26.05.1986 - 5 B 72.85   

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BVerwG, 26.05.1986 - 5 B 72.85 (https://dejure.org/1986,9760)
BVerwG, Entscheidung vom 26.05.1986 - 5 B 72.85 (https://dejure.org/1986,9760)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Mai 1986 - 5 B 72.85 (https://dejure.org/1986,9760)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 02.02.1961 - VIII B 122.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1986 - 5 B 72.85
    Eine Verlängerung der Beschwerdefrist, die auch die Begründungsfrist umschließt, ist, anders als nach § 139 Abs. 1 Satz 2 VwGO für die Revisionsbegründungsfrist, nicht zulässig (vgl. Beschluß vom 2. Februar 1961 - BVerwG 8 B 122.60 - ; BVerwGE 34, 351 [BVerwG 23.12.1969 - III B 68/69]).
  • BVerwG, 26.05.1975 - III B 117.74

    Notwendigkeit der fristgemäßen Anfechtung der Nichtzulassung der Revision -

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1986 - 5 B 72.85
    Deshalb ist auch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht möglich, wenn die Verspätung der Ergänzung einer unzureichenden Beschwerdebegründung damit begründet wird, die Beschwerde habe innerhalb der Beschwerdefrist vor Akteneinsicht nicht ausreichend begründet werden können (vgl. Beschluß vom 20. Dezember 1974 - BVerwG 5 B 75.74 - Beschluß vom 26. Mai 1975 - BVerwG 3 B 117.74 - ).
  • BVerwG, 23.12.1969 - III B 68.69

    Zulässigkeit einer unselbständigen Anschlussbeschwerde im

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1986 - 5 B 72.85
    Eine Verlängerung der Beschwerdefrist, die auch die Begründungsfrist umschließt, ist, anders als nach § 139 Abs. 1 Satz 2 VwGO für die Revisionsbegründungsfrist, nicht zulässig (vgl. Beschluß vom 2. Februar 1961 - BVerwG 8 B 122.60 - ; BVerwGE 34, 351 [BVerwG 23.12.1969 - III B 68/69]).
  • BVerwG, 20.12.1974 - V B 75.74

    Rüge einer Verletzung allgemeiner Grundsätze der Beweiswürdigung - Verzicht auf

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1986 - 5 B 72.85
    Deshalb ist auch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht möglich, wenn die Verspätung der Ergänzung einer unzureichenden Beschwerdebegründung damit begründet wird, die Beschwerde habe innerhalb der Beschwerdefrist vor Akteneinsicht nicht ausreichend begründet werden können (vgl. Beschluß vom 20. Dezember 1974 - BVerwG 5 B 75.74 - Beschluß vom 26. Mai 1975 - BVerwG 3 B 117.74 - ).
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